Ich arbeite als Wahllogopädin, daher werden die Therapien bei mir privat bezahlt. Nach der Therapie bekommen Sie von mir eine saldierte Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. So wird ein Teil der Therapiekosten von der Krankenkasse rückerstattet. In der Regel werden zwischen 40-80% refundiert. Bei einer Zusatzversicherung werden bis zu 100% der Kosten rückerstattet.
VERORDNUNG:
Bitte bringen Sie bei Therapiebeginn eine Verordnung der Fachärztin/des Facharztes (Kinderärztin/ Kinderarzt, HNO-Ärztin/ HNO-Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Neurologin/ Neurologe) in die Praxis mit.
Auf der Verordnung müssen folgende Punkte angeführt sein:
*Persönliche Daten
*ärztliche Diagnose
*Anzahl und Dauer der Therapie (10x logopädische Therapie á 60 Minuten)
*Stempel der Ärztin/ des Arztes
*Chefärztliche Bewilligung der Krankenkasse
ABSAGEN:
Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei zu kurzfristigem Absagen oder Nichterscheinen muss ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.